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Opinia:

Christoph Kurpiers 2019-10-01 ID: 75

Ich habe Frau Adwokat Agnieszka Adamczyk-Schönfelder beauftragt für mich eine Erbschaftsteuererklärung in Polen zu erstellen, den erforderlichen Schriftverkehr mit den zuständigen Behörden zu führen und diverse Modalitäten mit dem polnischen Finanzamt zu erledigen. Dazu zählte auch die Bewertung des Grundvermögens für erbschaftsteuerliche Zwecke. Nach erfolgter Erbschaftsteuerveranlagung sollten eine Eigentumseintragung und/oder eine Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgen. Ich bin selbst Steuerberater und mit den Bearbeitungsprozessen - allerdings in Deutschland - sehr vertraut und weiß nur zu gut, welcher Arbeitsaufwand und welche Schritte hierfür erforderlich sind. Von der professionellen Bearbeitung meines Falls innerhalb eines sehr moderaten Zeitraums bin ich mehr als begeistert. Die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung, die Bewertung der Grundstücke, die Veranlagung der Erbschaftsteuer und die Eigentumsumschreibung sind erfolgt. Vielen Dank dafür.

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